Mietbedingungen – Ferienwohnung 111, Inselresidenz Strandburg Juist

1. Vermieter und Geltungsbereich

Vermieter sind Anja Pietrzykowski und Christian Rohling, Am Pavillon 2, 49124 Georgsmarienhütte (nachfolgend „Vermieter“). Ansprechpartner: Christian Rohling, info@deine-juist-ferienwohnung.de, Tel. 0175 7420922. Diese Bedingungen gelten für die Vermietung der Ferienwohnung 111 in der Inselresidenz Strandburg, Strandstraße 4, 26571 Juist, bei Buchung über deine-juist-ferienwohnung.de, per E-Mail, Telefon oder über Buchungsportale. Vermittelnde Stellen wie die Kurverwaltung Juist oder Buchungsportale werden nicht Vertragspartner.

2. Vertragsschluss

Eine Anfrage ist unverbindlich. Auf Ihre Anfrage erhalten Sie ein Angebot. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot verbindlich in Textform (z. B. per E-Mail) annehmen und der Vermieter Ihnen die Buchungsbestätigung mit Rechnung zusendet.

3. Preise und Leistungen

Die Preise sind Endpreise pro Nacht für 1–2 Personen inkl. 7 % Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die Saison der jeweiligen Nacht laut Saisonkalender auf deine-juist-ferienwohnung.de/buchung/. Im Preis enthalten sind Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher und Bademantel, alle Nebenkosten, WLAN, die Nutzung von Schwimmbad und Sauna im Haus sowie von April bis Oktober zwei Fahrräder. Handtücher werden zweimal pro Woche gewechselt, Bettwäsche und Bademantel ab einem Aufenthalt von 14 Tagen. Nicht enthalten ist der Gästebeitrag der Inselgemeinde Juist.

4. Zahlung

Eine Anzahlung wird nicht erhoben. Der Gesamtbetrag ist 4 Wochen vor Anreise per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto fällig, bei Buchungen weniger als 4 Wochen vor Anreise 7 Tage nach Rechnungsdatum. Ist der Mietpreis bis zur Anreise nicht vollständig bezahlt, besteht kein Anspruch auf Überlassung der Wohnung; der Vermieter kann nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Entschädigung gemäß Ziffer 7 verlangen.

5. Belegung, Mindestaufenthalt, Haustiere

Die Wohnung ist für höchstens 2 Personen ausgelegt; ein Kinderbett stellen wir auf Anfrage. Richtwerte für den Mindestaufenthalt: Nebensaison 3 Nächte, Hauptsaison 4 Nächte, Hochsaison 6 Nächte, Himmelfahrt und Pfingsten 4 Nächte; kürzere Aufenthalte sind für freie Lücken auf Anfrage möglich. Ein Hund ist nach vorheriger Absprache erlaubt (8 € pro Nacht), mehrere Hunde sind nicht möglich. Die Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung.

6. An- und Abreise

Die Wohnung steht am Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt zu übergeben. Bei früherer Ankunft können Sie sich an der Rezeption der Strandburg anmelden und Ihr Gepäck abstellen; ein Anspruch auf früheren Bezug besteht nicht.

7. Rücktritt durch den Gast

Sie können jederzeit vor Mietbeginn zurücktreten; der Rücktritt bedarf der Textform. Nebensaison: bis 4 Wochen vor Anreise kostenfrei zzgl. 25 € Bearbeitungspauschale, danach 90 % des Mietpreises. Haupt- und Hochsaison: bis 8 Wochen vor Anreise 50 € Pauschale, danach 90 % des Mietpreises. Gelingt eine Weitervermietung der stornierten Nächte, werden die erzielten Erlöse angerechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.

8. Pflichten des Gastes

Wohnung, Inventar und die Gemeinschaftseinrichtungen der Strandburg sind pfleglich zu behandeln; die Hausordnung der Strandburg ist zu beachten. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann; unterbleibt die Meldung schuldhaft, entfällt ein Anspruch auf Minderung. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Gast.

9. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Gast sich trotz Abmahnung so vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung nicht zumutbar ist (z. B. erhebliche Überbelegung oder grobe Beschädigung). Der Anspruch auf den Mietpreis bleibt abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen.

10. Haftung

Die Haftung des Vermieters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Schwimmbad, Sauna und Aufzug sind Gemeinschaftseinrichtungen der Strandburg; Öffnungszeiten können variieren, und für die jährliche Wartung kann es zu vorübergehenden Schließungen kommen. Hieraus ergeben sich keine Ansprüche auf Minderung, sofern der Vermieter die Einschränkung nicht zu vertreten hat.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Stand: Oktober 2026